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Unser Büro hat im Laufe seines Bestehens verschiedene Flächennutzungspläne ausgearbeitet und ist natürlich weiterhin in diesem Themenfeld tätig. Zudem haben wir in vielen Fällen bis dato lediglich analog vorliegende Planwerke in digitale Form überführt, so dass sie heute georeferenziert und „GIS-fähig“ vorliegen.
Neben entsprechenden Neuaufstellungen erlangen in jüngerer Zeit aber auch thematische Teilfortschreibungen zunehmend an Bedeutung. Vor allen Dingen für die Steuerung der Ansiedlung von Windenergie- und Photovoltaikanlagen, aber auch für die Ausweisung neuer gewerblicher Bauflächen muss nicht unbedingt der gesamte Plan fortgeschrieben werden, denn solche Komplettfortschreibungen sind teuer und erfordern viel Zeit. Teilfortschreibungen, die sich nur auf einen thematischen Aspekt beziehen, sind deutlich unkomplizierter und oft ausreichend, die gewünschte Steuerungswirkung zu erzielen.
Im Zuge der Fusion mehrerer Verbandsgemeinden zu einer neuen Verwaltungseinheit sind in den kommenden Jahren aufgrund gesetzlicher Vorgaben aber auch wieder vermehrt vollständig neue Flächennutzungspläne aufzustellen. In diesem Zusammenhang sind natürlich auch die landschaftsplanerischen Vorgaben umfassend zu berücksichtigen und in den Plan einzuarbeiten. Wir unterstützen Sie gerne bei solchen und ähnlichen Aufgaben, wobei Sie von unserer mehr als 25jährigen Erfahrung in diesem Themenfeld und von unserer interdisziplinären Besetzung profitieren.